Salessia hat geschrieben:
Ich hab anders gerechnet, komme aber (nahezu) auf dasselbe Ergebnis. Ich habe 11.341 % vom Vollzeit-Urlaubsanspruch gerechnet, sind 3,4 Tage. 3,4 x 7,8 = 26,52. Finde ich einfacher.
Ob das aber grundsätzlich so gerechnet wird, wenn die Arbeitszeiten nicht festgelegt sind, weiß ich nicht. Wie legt man denn fest, wann "Urlaubsstunden" sind, wenn nichts festgelegt ist?
Stimmt, ich bin (wie in Mathematik üblich bei mir) Umwege gegangen, aber von der Rundungsdifferenz abgesehen wenigstens aufs gleiche Ergebnis gekommen.
Wie man Urlaubsstunden festlegt, ist eine gute Frage. Der Arbeitgeber musste der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, sodass ich seit November Arbeitsstunden notieren muss. Auf einem pro Monat ausgedruckten Zettel.
Mir ist das prinzipiell recht, da dann endlich mal klar dokumentiert ist, dass ich ein bisschen zu viel für meine 11-Prozent-Stelle arbeite und sie auf 14 Prozent angehoben werden sollte (diesen Durchschnittswert der letzten Jahre habe ich während Corona mal ausführlich errechnet).
Ich achte nun künftig darauf, dass im Jahresverlauf so viele wöchentliche Proben ausfallen, dass ich auf 26,5 Zeitstunden komme. Das sollte mit der üblichen Weihnachts- und Sommerferienpause in etwa hinkommen. Die Proben trage ich auf dem Zettel dann trotzdem ein, versehen mit einem U wie Urlaub. Der zuständige Personaler ist ganz neu im Amt und mit dieser gesetzlichen Verpflichtung vollkommen überfordert. Er sagte, ich soll einfach mal machen, wie ich denke, und wenn ich nichts von ihm höre, wird es schon so passen …