Ich wollte gestern noch was dazu schreiben, kam aber nicht mehr dazu.
Hamlet hat geschrieben:
Das habe ich so nicht behauptet, das unterstellst du mir jetzt.
Natürlich muss der Autofahrer aufpassen. Der Fußgänger aber _auch_! Selbst bei 30km/h beträgt der Anhalteweg immer noch ca. zwei Fahrzeuglängen. Wenn du also als Autofahrer zwei Meter vor dem Zebrastreifen bist und da kommt nun jemand mit 15km/h seitlich auf dem Laufrad angefahren, dann hast du als Autofahrer keine Chance mehr. Dementsprechend fiel ja auch das Gerichtsurteil aus.
Das klingt schon wesentlich differenzierter als das, was du davor geschrieben hast. Das von dir beschriebene Szenario könnte möglich sein, wobei ich es mir immer noch nicht vorstellen kann, wie dieser Unfall passieren konnte. Womöglich saß der in einem riesigen SUV, da verschwindet ein kleines Mädchen natürlich sofort und verstirbt dann auch, wenn es überfahren wird. Aber wie Miracoli ja auch schrieb, es war keiner von uns dabei und der Artikel (sowie andere) haben das nicht deutlicher gemacht.
Eines würde mich aber noch interessieren, Hamlet:
Hamlet hat geschrieben:
Es kommt halt drauf an, wie _schnell_ das Mädchen mit dem Laufrad heran kam. Genau das ist ja das Bedenkliche, wenn man Radfahrern und Fußgängern zu viele Vorrechte einräumt; sie passen immer weniger auf.
Was genau meinst du mit den zu vielen Vorrechten, die eingeräumt werden?
Hamlet hat geschrieben:
Und genau DAS ist saugefährlich! Nach meinem Moralverständnis trägt der Gesetzgeber da eine Mitschuld wg fahrlässiger Tötung.
Ich sehe da eher eine Mitverantwortung bei den Kommunen infolge von schlechter Verkehrsinfrastruktur. Schlecht im Sinne von einseitig auf den KFZ-Verkehr ausgerichtet. Das meine ich jetzt allgemein und nicht auf diesen Fall bezogen.
Hier mal ein Beispiel dafür, wie Kreuzungen gestaltet werden können, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bieten:
https://www.adfc.de/artikel/kreuzungsde ... ederlanden